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   BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08   

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https://dejure.org/2009,18161
BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08 (https://dejure.org/2009,18161)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 3 B 131.08 (https://dejure.org/2009,18161)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 3 B 131.08 (https://dejure.org/2009,18161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer eindeutigen Klarstellung der Abhängigkeit der Einleitung eines Hauptsacheverfahrens von einer Prozesskostenhilfebewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132
    Erfordernis einer eindeutigen Klarstellung der Abhängigkeit der Einleitung eines Hauptsacheverfahrens von einer Prozesskostenhilfebewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08
    4 In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuches und einer Klage- oder Antragsschrift neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig wird, es sei denn der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er das Hauptsacheverfahren nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung einleiten will, etwa indem er dies im Text selbst unmissverständlich kundtut, die Klage- oder Antragsschrift nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (so bereits BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 III ZR 196/50 BGHZ 4, 328 ; ebenso Urteil vom 22. Mai 1996 XII ZR 14/95 FamRZ 1996, 1142).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08
    8 Der Klägerin hilft es auch nicht weiter, wenn man in ihrer Grundsatzrüge zugleich eine Verfahrensrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sehen wollte, mit der die fehlerhafte Behandlung eines bei Gericht eingereichten Klageentwurfs als Klageerhebung beanstandet werden soll (vgl. zur Behandlung einer Divergenzrüge als Verfahrensrüge Beschluss vom 12. April 2001 BVerwG 8 B 2.01 Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 = NVwZ 2001, 918).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08
    4 In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuches und einer Klage- oder Antragsschrift neben dem Prozesskostenhilfegesuch auch der Rechtsstreit als solcher anhängig wird, es sei denn der Antragsteller stellt eindeutig klar, dass er das Hauptsacheverfahren nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung einleiten will, etwa indem er dies im Text selbst unmissverständlich kundtut, die Klage- oder Antragsschrift nur als Anlage zum Prozesskostenhilfegesuch einreicht, als Entwurf bezeichnet oder nicht unterschreibt (so bereits BGH, Urteil vom 24. Januar 1952 III ZR 196/50 BGHZ 4, 328 ; ebenso Urteil vom 22. Mai 1996 XII ZR 14/95 FamRZ 1996, 1142).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 131.08
    5 Der Hinweis der Klägerin auf eine verbreitete zivilgerichtliche Rechtsprechung, wonach eine solche Klarstellung durch die Bitte erfolgen könne, vorab über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2005 XII ZB 146/04 NJW-RR 2005, 1015) führt deshalb nicht weiter.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 O 117/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem isolierten PKH-Antrag

    Damit hat der Antragsteller eindeutig klargestellt, dass er das Hauptsacheverfahren nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung einleiten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 B 131.08 - juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18

    Klageerhebung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Eine erforderliche Klarstellung geschieht z.B. dadurch, dass die Klageschrift als Entwurf oder als "beabsichtigte Klage" bezeichnet oder dass sie nicht unterschrieben wird (BVerwG HFR 2010, 188).
  • OVG Thüringen, 23.11.2017 - 3 EO 647/17

    Klage unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Stellt ein Kläger oder Antragsteller im Falle gleichzeitiger Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuches und einer Klage- oder Antragsschrift eindeutig klar, dass er das Hauptsacheverfahren nur unter der Voraussetzung der Prozesskostenhilfebewilligung einleiten will, wird der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht rechtshängig (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2009 - 3 B 131/08 - juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 9 S 1048/15 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 05.01.2011 - 15 K 1034/10

    Kommunalwahl 2009, Klagefrist, bedingte Klageerhebung für den Fall der

    Gegenteiliges lässt sich auch nicht aus der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 3. März 2009 - 3 B 131/08 -) und des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 26. September 2008 - 2 S 2847/07 -) herleiten.
  • VGH Bayern, 27.12.2010 - 4 C 10.2870

    Untätigkeitsklage; (keine) Mutwilligkeit der Klageerhebung nach vorangegangenem

    Dies ist dem eingereichten Klageschriftsatz nicht mit hinreichender Klarheit zu entnehmen (zu den Anforderungen an die Klarstellung vgl. BVerwG vom 3.3.2009 Az. 3 B 131/08 ).
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